Erstellung von Schadengutachten im Haftpflichtschadenfall
Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die deutlich älter als fünf Jahre sind, gegeben sein kann.
Darüber hinaus stellt der Sachverständige den Restwert und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges fest.
Grundsätzlich sind die Kosten für die Begutachtung durch den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen und werden dort geltend gemacht.
Um Ihre Mobilität sicherzustellen, steht Ihnen als Geschädigte/r ein Mietwagen für die Dauer der Reparaturarbeiten sowie analog eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Weitere, geltend zu machende Schadenspositionen sind eine Kostenpauschale, Abschlepp- und Bergungskosten sowie ggf. Schmerzensgeld. Auch beschädigte Ausrüstung und Gepäckgegenstände müssen Ihnen ersetzt werden.